Steuerfreier Sachbezug für Backnang

Steuerfreier Sachbezug für Backnang

Motivieren, binden, stärken: Das Backnanger Jobkärtle macht’s möglich

Der sogenannte „steuerfreie Sachbezug“ gemäß §8 Abs. 2 Satz 11 EStG ist ein inzwischen weit verbreitetes Instrument zur Mitarbeitermotivation. Demnach können Arbeitgeber in Backnang ihren Arbeitnehmern jeden Monat bis zu 50 EUR (44 EUR vor 2022) steuer- und abgabenfrei zuwenden, solange die Zuwendung nicht in Euro und Cent ausgezahlt wird.

Auch das Backnanger Jobkärtle erfüllt die Kriterien des „steuerfreien Sachbezugs“. Damit motivieren Sie Ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern jedoch nicht nur, sondern Sie stärken als Arbeitgeber aktiv den eigenen Standort.

Denn die lokale Gewerbelandschaft ist ein wesentlicher Faktor dafür, wie lebenswert eine Stadt ist. Das wiederum hat auch Einfluss darauf, wie gut Arbeitskräfte in der Stadt gehalten oder gar angelockt werden können.

Mit dem Backnanger Jobkärtle erreichen Sie also mehr. Motivieren Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und stärken Sie gleichzeitig das lokale Gewerbe vor Ort und damit den Standort Backnang.


Digitale Verwaltung leicht gemacht

Das Backnanger Jobkärtle wird über das digitale System „Stadtguthaben“ betrieben. Wenn Sie sich für eine Teilnahme entscheiden, wird für Ihr Unternehmen ein eigener Account eingerichtet. Über diesen Zugang können Sie ganz einfach Mitarbeitende anlegen und verwalten. 

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Teilnahmevereinbarung

Um als Arbeitgeber am Backnanger Jobkärtle teilzunehmen, ist der Abschluss einer Teilnahmevereinbarung erforderlich. Nach Eingang der unterzeichneten Vereinbarung wird Ihr Betrieb im System freigeschaltet und Sie erhalten Ihre Zugangsdaten. 

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Voraussetzungen

  • Keine Barauszahlung möglich: Gutscheine können nicht in Bargeld umgewandelt oder Restbeträge bar ausgezahlt werden.
  • Strikte Einhaltung der Freigrenze: Max. 50 EUR monatlich – bei Überschreitung wird der gesamte Betrag steuerpflichtig.
  • Ansparen möglich: Gutscheine müssen nicht im Auszahlungsmonat eingelöst werden; Ansparung für größere Anschaffungen ist erlaubt.
  • Für alle Mitarbeitenden: Sachbezug gilt unabhängig vom Einkommen

Das Stadtguthaben-System bietet Ihnen als Arbeitgeber professionelle Abläufe: Mitarbeitendenkarten werden monatlich automatisch aufgeladen ohne weiteren Aufwand für Sie. Auch einmalige Gutscheine für Jubiläen, Geburtstage oder andere Anlässe sind innerhalb der Freigrenze möglich.


Jetzt informieren

Die Motivation Ihrer Mitarbeitenden und die Unterstützung des eigenen Standortes war nie einfacher. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf und wir besprechen mit Ihnen alle weiteren Details.